Auskunftsanspruch beim Entgelt ab Januar

Leiharbeit: Gleiche Arbeit - Gleiches Geld

19.01.2018 Ab 6. Januar besteht ein Rechtsanspruch für Beschäftigte zu erfahren, ob sie fair bezahlt werden. Grundlage ist das Entgelttransparenzgesetz, das bereits 2017 verabschiedet wurde.

Das Entgelttransparenzgesetz soll Beschäftigten in Deutschland einen besseren Überblick geben, um sicherzustellen, dass für gleichwertige Arbeit auch ein gleichwertiger Lohn bezahlt wird.

Zum 6. Juli 2017 trat das "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" in Kraft. Im Vordergrund steht dabei das Entgeltgleichheitsgebot: Frauen und Männer sollen für gleiche und gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten. Dafür sieht das Gesetz folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Letzte Änderung: 15.01.2018