Betriebssicherheitsverordnung
Neue Betriebssicherheitsverordnung tritt in Kraft
Am 1. Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Damit verbunden sind ebenfalls Änderungen der Gefahrstoffverordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen ("Dritter") im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. In der neuen Fassung finden nun auch die psychischen Belastungen ausdrückliche Erwähnung. Außerdem werden die Themen Ergonomie, alters- und alternsgerechte Gestaltung deutlich betont.
Was ändert sich?
Was bedeutet das für die Arbeit im Betriebsrat und im Arbeitsschutzausschuss?
Was müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte zukünftig beachten?
Zu diesen und anderen Fragen werden wir am Montag, 18. Mai 2015 eine Halbtagesschulung für Betriebsräte durchführen. Informationen könnt ihr erfahren bei Daniela Spataro (Telefon 0711 9318050 - Daniela.spataro@igmetall.de).
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Letzte Änderung: 10.04.2015