Freiwillige Beiträge sichern

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17.03.2014 Rentenansprüche - Zahlfrist für das Jahr 2013 endet am 31. März 2014

In diesem Jahr besteht noch bis zum 31. März 2014 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2013 zu zahlen.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2013 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 85,05 EUR monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.096,20 EUR monatlich frei gewählt werden.

Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

Information des Schwerbehinderten-Arbeitskreises
IG Metall Esslingen
Jürgen Merkle

Letzte Änderung: 14.03.2014