Baden-Württemberg braucht mehr Zeit

Gib mir 5! - DGB-Kampagne für ein Gesetz zur Bildungszeit

04.02.2014 Die Delegierten der DGB-Bezirkskonferenz fordern die Landesregierung auf, bis zum Ende des Jahres 2014 die Voraussetzungen für mehr Bildungszeit für die Menschen in Baden-Württemberg zu schaffen.

Vorbild sind die Bildungsfreistellungsgesetze anderer Bundesländer. Damit würde eine zentrale Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften erfüllt und die Ankündigung im grün-roten Koalitionsvertrag umgesetzt.

Fünf Tage Bildungszeit
für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, dual Studierende
und Beamtinnen und Beamte sichern den Fachkräftebedarf, kompensieren die
ungleiche Verteilung von Bildungschancen, stärken das lebenslange Lernen und
eröffnen individuelle Bildungs- und Aufstiegschancen!

Fünf Tage Bildungszeit
für politische Bildung ermöglichen die Beteiligung an politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen, stärken die grundlegenden Werte einer demokratischen und sozialen Gesellschaft und beugen Fremdenfeindlichkeit und
Rechtsextremismus vor.

Fünf Tage Bildungszeit
für berufliche Bildung bauen die beruflichen Kompetenzen von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern aus, eröffnen individuelle Bildungs- und Aufstiegschancen
und helfen bei der Bewältigung von Strukturwandel und Innovation in
der Arbeitswelt.

Fünf Tage Bildungszeit
für das Ehrenamt stärken die Zivilgesellschaft und leisten einen Beitrag zur aktiven Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft durch die Bürgerinnen und
Bürger und fördern die Mitbestimmung in Betrieb und Gesellschaft

Fünf Tage Bildungszeit
für allgemeine Bildung fördern durch den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen
die internationale Mobilität und durch interkulturelle Bildungsangebote die
Integration von Migrantinnen und Migranten.

Fünf Tage Bildungszeit
zur Gesundheitsbildung ermöglichen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
die negativen Folgen einer zunehmenden Arbeits- und Leistungsverdichtung
durch präventive Gesundheitsbildung abzumildern.

Letzte Änderung: 03.02.2014