Norgren: Teilerfolg für Betriebsrat

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23.10.2013 Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart hat der Norgren-Betriebsrat heute erreicht, dass er wieder Zutritt in die Montagehalle bekommt. Dies war ihm von der Firma verwehrt worden.

Seit mehreren Tagen hatte die Geschäftsleitung den Betriebsrat durch ihre Wachleute daran gehindert die Montagehalle zu betreten. Der Betriebsrat durfte nur vom Werkstor über den Hof zum Betriebsratsbüro gehen, und das auch nur mit einer Escorte von Wachleuten. Grund dafür war, dass der Betriebsrat nicht mitbekommen sollte, was in der Halle passiert. Deshalb wurden auch alle Fenster der Halle abgeklebt. Unglaubliche Verhältnisse bei Norgren.

Das Gericht hat nun entschieden, dass der Betriebsrat auch während eines Arbeitskampfes das Recht hat, zur Erfüllung seiner Aufgaben die Halle zu betreten, unabhängig davon, ob dort Norgren-Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer arbeiten. Dazu muss sich der Betriebsrat anmelden, einen konkreten Grund nennen, z.B. Überprüfung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, und die ungefähre Verweildauer im Werk angeben. Die Firma darf den Betriebsrat dabei nicht mehr durch andere Personen begleiten lassen.

In einem zweiten Antrag wollte der Betriebsrat ereichen, dass bis zum Abschluss des Interessenausgleichsverfahrens keine weiteren Anlagen verlagert werden dürfen. Damit hatte der Betriebsrat leider keinen Erfolg. Das Gericht ist der Meinung, dass eine verlagerte Anlage auch wieder zurück geholt werden kann, wenn dies im Interessenausgleich vereinbart würde, und eine Verlagerung damit nicht irreversibel sei. Soviel zur Theorie.

Letzte Änderung: 28.10.2013