Rentenversicherung

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20.03.2013 Freiwillige Beiträge bis 2. April zahlen

Wer nachträglich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2012 entrichten will, muss das bis spätestens 2. April 2013 getan haben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.

Keinesfalls versäumen sollten diesen Termin insbesondere Versicherte, die damit ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Denn bereits eine Beitragslücke von nur einem Monat reicht, um diese Anwartschaft zu verlieren.

Wer für 2012 den Mindestbeitrag nachzahlen will, muss pro Monat 88,20 Euro entrichten. Der freiwillige Höchstbeitrag beträgt monatlich 1.097,60 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer sowie dem Vor- und Zunamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge bezahlt werden.

Versichertenberarter des DRV Bund
J.Merkle


Erinnerung:
Wir bieten für unsere Mitglieder in den Räumen der IG Metall eine Versichertenberatung der Deutschen Rentenversicherung an.
Bitte anrufen und Termin vereinbaren: 0711 931805-0

Letzte Änderung: 19.03.2013