Tipps für den Arbeitsplatz

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19.07.2010 Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A3.5, schreibt vor, was bei Sommerhitze im Betrieb getan werden muss.

Die Vorschriften sind zwar strenger als in der früheren Arbeitsstätten-Richtlinie. Trotzdem bleibt auch weiterhin Spielraum für die Betriebe. Ganz wichtig aber ist, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Maßnahmen hat.

Das IG Metall-Extra "Tipps für den Arbeitsplatz" mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema findet sich im Anhang.

Anhang:

Tipps für den Arbeitsplatz

Tipps für den Arbeitsplatz

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Letzte Änderung: 26.07.2010