Quarantäne und Urlaub

IG Metall: Recht

14.05.2021 Während der Quarantäne einen Urlaubstag zu haben ist kein Entgeltausfall. Somit bleibt ein Urlaubstag in dieser Zeit auch stehen und kann nicht zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden.

Eine behördlich angeordnete Quarantäne unterliegt der Logik, dass eine Person wegen der Quarantäne nicht zur Arbeit kommen kann; und: ohne Arbeit gibt es kein Geld vom Arbeitgeber. Der entstandene Ausfall wird von der Behörde bezahlt. Das gilt, auch wenn die Durchführung im Betrieb für Beschäftigte erleichtert wird: Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter und bekommt den Ausfall von der Behörde erstattet.

Hat ein/e Beschäftigte*r in dieser Zeit der Quarantäne Urlaub, entsteht KEIN Ausfall des Verdienstes, da der Urlaubstag vom Arbeitgeber als solches bezahlt wird. Ergo: für den Urlaubstag zahlt das Gesundheitsamt kein Geld.

Ist jedoch eine Person während der Quarantäne krank, ist auch in der Zeit der Quarantäne eine Krankmeldung vom Arzt erforderlich. Quarantäne und krank sind zwei völlig unterschiedliche Gründe der Abwesenheit vom Betrieb. Ist jemand während der Quarantäne krankgeschrieben, verhält es sich auch mit dem Urlaub anders: in diesem Fall kann der Urlaub nicht genommen werden und steht demzufolge zu einem anderen Zeitpunkt zur Verfügung. Das Entgelt bei Krankheit in der Quarantäne wird fortgezahlt.

Letzte Änderung: 11.05.2021