Jahreswechsel in der Rechtsberatung

IG Metall: Recht und Rat

14.12.2019 Was tun in dringenden Fällen?

Die Geschäftsstelle ist vom 23. Dezember 2019 bis 6. Januar 2020 geschlossen.

Die Rechtsberatung ist ab Dienstag, den 07.01.2020 wieder besetzt.

Für dringende Fälle innerhalb des Rechtsschutzes u.a. fristgebundene Angelegenheiten, bitten wir euch bei der zuständigen Behörde vor Ort selbst Widerspruch einzureichen beziehungsweise bei den Rechtsantragsstellen der Sozial- und Arbeitsgerichte Klage zu erheben.

Sozialrecht

Sollte Ihnen ein Fristablauf (Widerspruch, Klage) drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, usw. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch einlegen.

Klage kann direkt bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden z. Bsp.

Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 89230-0, Fax 0711 / 89230-199

Arbeitsrecht

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben (Frist zur Einreichung der Klage - 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen, können Sie Ihre Klage z. Bsp. beim Arbeitsgericht Stuttgart einreichen.

Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart
Telefon 0711/21852-0, Fax 0711/21852-100

Sollten die genannten Gerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Gerichte werden die Verfahren an die zuständigen Gerichte weiterleiten.


Wir hoffen, dass euch dies in dringenden Fällen weiterhilft und stehen euch ab
Dienstag, den 07.01.2020 wieder zur Verfügung.

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien besonders schöne und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen gesunden und fröhlichen Start ins neue Jahr 2020 !

Eure IG Metall-Geschäftsstelle Esslingen

Letzte Änderung: 12.12.2019