HRG Nürtingen: Arbeitsplätze gesichert

28.07.2006 Nach einer monatelangen Auseinandersetzung beim Nürtinger Kfz-Zulieferer Hydraulik-Ring haben IG Metall und Betriebsrat mit der Geschäftsleitung nun eine Standort- und Beschäftigungssicherung bis 2011 vereinbart.

Der erzielte Kompromiss wurde von der Belegschaft mit großer Erleichterung aufgenommen. Noch im Frühjahr dieses Jahres hatte die Geschäftsleitung die Fertigung und fertigungsnahe Bereiche nach Marktheidenfeld verlagern wollen, was ca. 120 Arbeitslätze betroffen hätte.

Die Vereinbarung enthält folgende Punkte:
1.Nürtingen bleibt Entwicklungsstandort sowie Standort für die Produktion von Nockenwellenverstellersystemen.
2.Beschäftigungssicherung bis Ende 2011.
3.Bis 2011 werden pro Jahr durchschnittlich zwei Ausbildungs- oder BA-Studentenverträge abgeschlossen.
4.Die tariflichen ERA-Einmalzahlungen bis zur ERA-Einführung (geplant zum 1.1.2008) entfallen.
5.Der ERA-Anpassungsfonds wird reduziert.
6.Bei entsprechendem betrieblichem Bedarf kann von den Beschäftigten eine zusätzliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden im Jahr (2006: 30 Stunden) ohne Entgeltausgleich abverlangt werden.
7.Die Maschinennutzungszeit in der Fertigung wird durch ein 18-Schicht-Modell und versetzte Pausen ausgeweitet.

Mit dieser Vereinbarung sind die zentralen Forderungen der Arbeitnehmerseite erfüllt:
Die ursprünglich geplante Verlagerung der Fertigung nach Marktheidenfeld ist vom Tisch.
Der Standort Nürtingen wird als voll funktionsfähige Fabrik mit allen notwendigen Abteilungen erhalten.
Die heute bestehenden Arbeitsverhältnisse sind bis Ende 2011 weitestgehend gesichert.
Hydraulig-Ring wird auch in Zukunft ausbilden.

Dafür werden von der IG Metall Abweichungen von Tarifverträgen akzeptiert und der Betriebsrat stimmt einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit und einer Ausweitung der Maschinenlaufzeiten zu.

Betriebsrat und IG Metall halten dies für einen akzeptablen Kompromiss, der nur möglich wurde, weil sich viele Beschäftigte aktiv gegen die Verlagerung gewehrt haben.

Letzte Änderung: 21.11.2007