Ehrenamt

Recht, Tipps und Hinweise

08.07.2019 Wir stärken Vertrauen in gerichtliche Entscheidungen / 3 Kolleginnen wurden auf Vorschlag der IG Metall Esslingen ab Juli 2019 neu als ehrenamtliche Richterinnen am Arbeitsgericht Stuttgart berufen.

Ob auf gesellschaftlicher oder betrieblicher Ebene - die IG Metall bietet vielseitige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine davon ist das Amt des/der ehrenamtlichen Arbeitsrichters/in.

Streit bei der Gehaltsverhandlung, Kündigung, Abmahnung oder Mobbing: Gründe für Klagen vor dem Arbeitsgericht gibt es viele. Eines aber sollten alle Prozesse gemein haben: die ausgewogene Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive bei der Urteilsfindung.

Damit das in der gerichtlichen Praxis gelingt, sitzen in den Kammern der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, ebenso wie beim Bundesarbeitsgericht neben dem/der Berufsrichter/in zwei ehrenamtliche Richter/inen - und zwar jeweils aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Kathrin Böhmerle-Brandseph

Die Sicht des Arbeitnehmers einnehmen

Und genau dieser Austausch ist wichtig. Denn neben juristischem Fachwissen ist gerade bei Auseinandersetzungen im Job Praxiswissen aus den Betrieben gefragt und das wird auch Kathrin Böhmerle-Brandseph, Betriebsratsmitglied bei Festo, künftig einbringen.

Die drei Richter/innen - haupt- wie auch ehrenamtliche - haben die gleichen Rechte und Pflichten: Sie dürfen den Parteien, Zeugen und Sachverständigen in den Sitzungen Fragen stellen, um sich ein umfassendes Bild vom Sachverhalt zu machen. Das Urteil beraten sie gemeinsam. Das bedeutet aber nicht, dass es auch immer einstimmig gefällt wird. Am Ende entscheidet die Mehrheit.

Berufserfahrung ist von Vorteil - aber nicht alles

Drei bis vier Verhandlungen pro Jahr sind für ehrenamtliche Richter/innen die Regel. Der Arbeitgeber stellt die Amtsträger für diese Zeit frei. Ein Mindestalter von 25 Jahren, die deutsche Staatbürgerschaft und ein angemeldeter Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk sind Voraussetzungen für Beschäftigte, die sich als ehrenamtliche Richter/innen am Arbeitsgericht engagieren wollen.

Berufs- und Lebenserfahrung sind für das Amt von Vorteil, aber genauso wichtig ist es, sich immer wieder auf Neues einlassen zu können. Denn jeder Fall ist eigen und fordert andere Lösungswege. Dem stellt sich künftig auch Heike Aldinger, Betriebsratsvorsitzende bei IST METZ in Nürtingen.

Wir wünschen den drei neu berufenen Kolleginnen viel Erfolg in ihrer künftigen Tätigkeit.

Berufserfahrung ist von Vorteil - aber nicht alles

Drei bis vier Verhandlungen pro Jahr sind für ehrenamtliche Richter/innen die Regel. Der Arbeitgeber stellt die Amtsträger für diese Zeit frei. Ein Mindestalter von 25 Jahren, die deutsche Staatbürgerschaft und ein angemeldeter Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk sind Voraussetzungen für Beschäftigte, die sich als ehrenamtliche Richter/innen am Arbeitsgericht engagieren wollen.

Heike Aldinger

Berufs- und Lebenserfahrung sind für das Amt von Vorteil, aber genauso wichtig ist es, sich immer wieder auf Neues einlassen zu können. Denn jeder Fall ist eigen und fordert andere Lösungswege. Dem stellt sich künftig auch Heike Aldinger, Betriebsratsvorsitzende bei IST METZ in Nürtingen.

Wir wünschen den drei neu berufenen Kolleginnen viel Erfolg in ihrer künftigen Tätigkeit.

Letzte Änderung: 04.07.2019