Jahreswechsel in der Rechtsberatung

Recht, Tipps und Hinweise

17.12.2018 Was tun in dringenden Fällen?

Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2018 bis einschließlich 06.01.2019 geschlossen. Die Rechtsberatung ist ab Dienstag 08.01.2019 wieder besetzt.

Für dringende Fälle innerhalb des Rechtsschutzes u.a. fristgebundene Angelegenheiten, bitten wir euch bei der zuständigen Behörde vor Ort selbst Widerspruch einzureichen beziehungsweise bei den Rechtsantragsstellen der Sozial- und Arbeitsgerichte Klage zu erheben.

Sozialrecht

Sollte Ihnen ein Fristablauf (Widerspruch, Klage) drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, usw. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch einlegen.

Klage kann direkt bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden z. Bsp.

Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 89230-0, Fax 0711 / 89230-199

Arbeitsrecht

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben (Frist zur Einreichung der Klage - 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen, können Sie Ihre Klage z. Bsp. beim Arbeitsgericht Stuttgart einreichen.

Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart
Telefon 0711/21852-0, Fax 0711/21852-100

Sollten die genannten Gerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Gerichte werden die Verfahren an die zuständigen Gerichte weiterleiten.


Wir hoffen, dass euch dies in dringenden Fällen weiterhilft und stehen euch ab Dienstag, den 08.01.2019 wieder zur Verfügung.

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien besonders schöne und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen gesunden und fröhlichen Start ins neue Jahr 2019 !

Eure Geschäftsstelle Esslingen

Letzte Änderung: 28.11.2018