Einkommensteuererklärung 2021
Das Finanzamt hat seit 2019 einen neuen Verspätungszuschlag eingeführt von mindestens 25,00 EUR pro Monat. Wer seine Steuererklärung zu spät einreicht, muss künftig diesen Mindestbetrag bezahlen, egal ob sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt. Im Fall einer Erstattung kann das Finanzamt auf die Festsetzung verzichten.
Als Schutz vor diesen Verspätungszuschlägen ist eine Abgabe bis 31.07.2022 (ohne steuerliche Beratung) bzw. eine Abgabe bis 28.02.2023 notwendig, wenn durch die Lohnsteuerberatung für Gewerkschaftsmitglieder beraten.
Die Lohnsteuerberatung für Gewerkschaftsmitglieder e.V. (LBG) erstellt für IG Metall-Mitglieder die Einkommensteuererklärung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG.
Die Termine, für die eine Anmeldung erforderlich ist, finden im Esslinger Gewerkschaftshaus statt.
Telefonische Anmeldung: 0711 9318050
Der Jahresmitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein beträgt je nach Einnahmen zwischen 59 und 279 Euro. Bitte beachtet: Diese Leistung ist nicht im IG Metall-Mitgliedsbeitrag enthalten!
Letzte Änderung: 20.04.2022