Sozialwahl 2017
Die Sozialwahl bedeutet für die Versicherten: Sie können sich beteiligen und mitbestimmen. Sie können zum Beispiel beeinflussen, was die Krankenkasse bezahlt oder wie hoch die Zuschüsse für bestimmte Gesundheitsleistungen sind. Und in den Widerspruchsausschüssen entscheiden die gewählten Versichertenvertreter ("Selbstverwalter") über Konfliktfälle.
Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?
Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten die Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Unfallversicherung. Das ist der Verwaltungsrat bei den Krankenkassen oder die Vertreterversammlung bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung. Dieses "Versichertenparlament" stellt den Haushaltsplan auf, wählt den hauptamtlichen Vorstand bzw. die Geschäftsführung und entscheidet zum Beispiel über neue Versorgungsmodelle oder die Qualität von Reha-Leistungen. In den Selbstverwaltungsgremien sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils mit gleicher Stärke vertreten. Ausnahme: einige wenige Ersatzkassen, bei denen es nur Arbeitnehmervertreter gibt.
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Letzte Änderung: 12.04.2017