Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

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09.12.2016 Neuregelungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden unter anderem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Diese Regelungen treten zum 01.01.2017 in Kraft. Wichtigste Änderungen sind das neue Bewertungssystem der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen Pflegestufen werden in Pflegegrade umgewandelt, die insbesondere nun auch bei wegen kognitiver und psychischer Erkrankungen benötigter Hilfe besser greifen sollen. Es wird auch ein völlig neues Begutachtungssystem geben.

Im Rahmen unseres gewerkschaftlichen Rechtsschutzes können wir Beratung und Vertretung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eines Mitgliedes nach dem SGB XI gewähren. Wir stellen hier daher die für diese Aufgabe relevantesten Änderungen dar.

Anhang:

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz

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Letzte Änderung: 30.11.2016