Bundesarbeitsgerichts-Urteil
Vor einer Einstellung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und seine Zustimmung einholen.
Der Betriebsrat kann Einsicht in die Bewerbungsunterlagen verlangen.
Das gilt auch für die Unterlagen abgelehnter Bewerber, die bereits in einer Vorauswahl aussortiert wurden.
BAG vom 21. Oktober 2014 - 1 ABR 10/13
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Letzte Änderung: 20.07.2015