Werkstattgespräch am 1. April 2015
Bedingt durch die gesetzlichen Veränderungen bzw. Klarstellungen, dass in den Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen auch zu psychischen Belastungen durchgeführt werden müssen, gibt es großen Handlungs- und Unterstützungsbedarf für Betriebsräte.
Im Rahmen eines Werkstattgespräches am 16. April 2015 in der Bezirksleitung Baden-Württemberg, wird der aktuelle Stand durch die Verpflichtungen im Rahmen der "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)" dargestellt. Ebenso hat es in 2014 mehrere positive Bundesarbeitsgerichtsurteile gegeben.
Die Ausschreibung mit Einzelheiten kann unten herunter geladen werden.
Die Veranstaltung ist auf maximal 60 Personen begrenzt.
Anmeldung bis spätestens Mittwoch, den 01. April 2015.
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, welche für die Arbeit der Betriebsratsmitglieder erforderlich sind. Aus diesem Grund wird sie nach den Bestimmungen der §§ 37 Absatz 2, 6 und 40 Betriebsverfassungsgesetz sowie § 96 Absatz 1 SGB IX durchgeführt. Der Arbeitgeber hat danach die Kosten der Freistellung und Fahrkosten zu tragen. Seminar- und Verpflegungskosten trägt die IG Metall.
Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktion Tatort Betrieb und der Initiative BEAT des Bezirkes Baden-Württemberg statt.
Letzte Änderung: 18.02.2015