Rechtsberatung über den Jahreswechsel

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23.12.2014 Dringender Rechtsschutzfall? Hier gibt es Tipps!

Die Verwaltungsstelle ist vom 24.12.2014 bis 06.01.2015 geschlossen.
Die Rechtsberatung ist ab 07.01.2015 wieder besetzt.

Für dringende Rechtsschutzfälle, gibt es
am 29. und 30.12.2014 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine telefonische Beratung bei der IG Metall in Stuttgart unter Tel. 0711 / 16278-56 und
vom 18.12.2014 bis 05.01.2015 eine Notfallbesetzung beim DGB-Rechtsschutz in Stuttgart unter Tel. 0711 / 99780-100

Sozialrecht

Sollte Ihnen ein Fristablauf (Widerspruch, Klage) drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, usw. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen.
  • Klage kann direkt bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden z.B. Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart

Telefon 0711 / 89230-0, Fax 0711 / 89230-199

Arbeitsrecht

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben (Frist drei Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen, können Sie Ihre Klage beim Arbeitsgericht Stuttgart einreichen:
Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart
Telefon 0711/21852-0, Fax 0711/21852-100

Sollten die genannten Gerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Gerichte werden die Verfahren an die zuständigen Gerichte weiterleiten.


Wir hoffen, dass möglichst niemand die Notdienste in Anspruch nehmen muss und wünschen euch und euren Familien besonders schöne und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen gesunden und fröhlichen Start ins neue Jahr 2015 !

Eure
IG Metall Esslingen

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Letzte Änderung: 19.12.2014