Wie werde ich JAVi?
In Betrieben, mit in der Regel mehr als 5 Auszubildenden, wird alle zwei Jahre eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Eine weitere Vorraussetzung ist das Bestehen eines Betriebsrates. Die Grundlage für die JAV-Wahl ist das Betriebsverfassungsgesetz.
Um JAV-Mitglied zu werden, muss man von den Azubis gewählt werden. Gewählt werden dürfen alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten bis zum 18 Lebensjahr und alle Azubis unter 26. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl übernimmt ein Wahlvorstand. Die Anzahl der JAV-Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Azubis im Betrieb.
Die IG Metall unterstützt die Wahlvorstände mit Schulungen, Arbeitshilfen und einem digitalen JAV-Wahlhelfer für die rechtssichere, fristgerechte Wahl. Um Kandidaten zu gewinnen und Azubis zur Wahl zu mobilisieren, bietet die IG Metall Plakate, Flyer, Static Sticker sowie Präsentationen und Filme an.
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Letzte Änderung: 30.09.2014