Bundesarbeitsgericht

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12.11.2014 Rückzahlungsklauseln bei Arbeitgeberdarlehen

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vertragsklausel über ein Arbeitgeberdarlehen ist dann unwirksam, wenn sie den Arbeitgeber zur Kündigung des Darlehensvertrags zu weitgehend berechtigt.

Dies ist dann der Fall, wenn die vollständige Rückzahlung des Darlehens auch dann verlangt werden kann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein durch Gründe des Arbeitgebers veranlasst wurde.

BAG vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12


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Letzte Änderung: 01.11.2014