Häufige Fragen zum Urlaub

Copyright: IG Metall

30.07.2014 Mehr Urlaub! Mehr Geld! Mehr Erholung!

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Tariflich Beschäftigten stehen 30 Tage, das bedeutet sechs Wochen Urlaub, pro Kalenderjahr zu, während für nicht tarifgebundene Betriebe gemäß dem Bundesurlaubsgesetz ein jährlicher Urlaub von 24 Werktagen gilt. Von einer Sechs-Tage-Woche ausgehend ergeben sich somit gesetzlich nur vier Wochen Urlaub im Jahr.

Neu im Job. Ab wann habe ich erstmals Anspruch auf Urlaub?

Den vollen Urlaubsanspruch hat man nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Bis dahin erwirbt man einen anteiligen, auf den Monat gerechneten Urlaubsanspruch.

Wann muss ich meinen Urlaub beantragen?

Hier gibt es gesetzlich keine Regelungen. Da der Arbeitgeber den Urlaub noch bewilligen muss, ist es natürlich sinnvoll, den Urlaub möglichst frühzeitig zu beantragen, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. Anmeldefristen können sich aber auch wieder aus einem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Zu Beginn des Jahres sollte für jeden eine Urlaubsplanung vorliegen.

Wieviel Urlaub darf oder muss ich am Stück nehmen?

Nach Tarifvertrag gilt: Bei einem Urlaubsanspruch von mindestens 15 Arbeitstagen soll ein Urlaubsteil zehn aufeinanderfolgende Arbeitstage, also zwei Wochen umfassen. Es sei denn, der Beschäftigte verzichtet aus persönlichem Interesse darauf oder betriebliche Belange machen dies erforderlich. Gesetzlich gilt: Es sollen zwölf Werktage Urlaub am Stück genommen werden. Das sind ebenfalls zwei Wochen. Selbstverständlich liegt es erstmal im Ermessen der Beschäftigten, wie viel Urlaub sie zusammenhängend nehmen. Vier, fünf oder sechs Wochen können genehmigt werden. Wichtig dabei ist die Genehmigung.

Wann kann mir der Arbeitgeber Urlaub verweigern?

Der Arbeitgeber erteilt den Urlaub und hat dabei auf die zeitlichen Wünsche des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen. Ausnahmen sind dringende betriebliche Gründe oder wenn die sozialen Gesichtspunkte anderer den Vorrang haben, beispielsweise aufgrund schulpflichtiger Kinder.

Darf der Arbeitgeber Urlaub widerrufen oder zurücknehmen?

Ist der Urlaub für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, kann er vom Chef nicht widerrufen werden. Ausnahme: ein betrieblicher Notfall. Doch dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen. In einigen IG Metall-Tarifverträgen ist der Urlaubsplan für Arbeitgeber sogar bindend. Abgemacht ist abgemacht.

Was ist der Unterschied zwischen "Urlaubsentgelt" und "Urlaubsgeld"?

Das gesetzliche geregelte Urlaubsentgelt ist nichts anderes als das normale Entgelt, das während des Urlaubs weiterbezahlt wird. Das tarifliche "zusätzliche Urlaubsgeld" beträgt 50 Prozent des Durchschnittseinkommens pro Urlaubstag. Bei 30 Tagen Urlaub entspricht dies etwa 70 Prozent eines Monatseinkommens für die Reisekasse.

Mir wurde das Urlaubsgeld gestrichen. Geht das?

Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, kann sich glücklich schätzen, denn dort steht jedem das zusätzliche Urlaubsgeld zu und kann somit auch nicht gestrichen werden.
Anders bei nicht tarifgebundenen Betrieben. Hier gibt es entweder kein Urlaubsgeld oder es wird meistens mit einem "Freiwilligkeitsvorbehalt" als freiwillige Gratifikation ausbezahlt und kann somit auch gestrichen werden. Wenn aber das Unternehmen mehr als drei Jahre lang das Urlaubsgeld ohne den sog. "Freiwilligkeitsvorbehalt" bezahlt hat, kann der Arbeitgeber den verankerten Rechtsanspruch nicht einfach einseitig kürzen. In diesem Fall gilt das Gewohnheitsrecht.

Beratung und Hilfe durch die IG Metall:

Zu all den Fragen rund um das Thema Urlaub berät die IG Metall ihre Mitglieder.

Ein Anruf bei der IG Metall Esslingen genügt: 0711 9318050 (auch während der Urlaubszeit)

Letzte Änderung: 29.07.2014