Neue Rente: Was sich ändert
Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenkasse nachweisen können, können ab 1. Juli die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Die Altersgrenze von 63 Jahren wird auf 65 Jahre steigen. Dies erfolgt in Zwei-Monats-Schritten pro Geburtsjahrgang. Das heißt, die Jahrgänge 1958 können mit 64, die Jahrgänge 1964 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen.
Bei Fragen vermitteln wir euch gerne einen Termin mit einem Versichertenberater.
Letzte Änderung: 09.07.2014