Mindestlohn auch für Zeitungszusteller

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01.07.2014 Der Gesetzentwurf der Großen Koalition zum Mindestlohn sieht Ausnahmen vor. Die Ausnahmen betreffen vor allem die Schwächsten am Arbeitsmarkt. Petition unterschreiben bis zum 2. Juli - 18 Uhr

Seit Jahren kämpfen wir für den gesetzlichen Mindestlohn. Mit Erfolg! Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung des Mindestlohns verbindlich vereinbart und soll am 3. Juli vom Bundestag beschlossen werden.

Allerdings:
Kurz vor dem Ziel knickt die Große Koalition nun vor der Arbeitgeberlobby ein: Es soll Ausnahmen vom Mindestlohn geben.

So sollen etwa die Zeitungszusteller/-innen erst einmal nur einen abgesenkten Mindestlohn erhalten. Besonders dreist dabei: Die Verleger (und auch andere Arbeitgeber in verschiedenen Branchen) haben sich bisher tariflichen Übergangslösungen komplett verweigert. Nun sollen sie für diese Blockadehaltung auf Betreiben von CDU und CSU auch noch mit Ausnahmen belohnt werden.

Das muss verhindert werden!

Unterzeichne die ver.di-Petition für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ohne Ausnahmen und Schlupflöcher bis zum 2. Juli 2014 - 18 Uhr -.

Eine Delegation von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern wollen die gesammelten Unterschriften noch vor den Beratungen am 3. Juli in Berlin im Bundestag der Großen Koalition übergeben.

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Letzte Änderung: 01.07.2014