Schwerbehindertenwahlen 2014

SBV-Wahl 2014: Durch Dich stark für Dich

08.06.2014 "Durch Dich stark für Dich"

Ab Oktober geht's los:

"Durch Dich stark für Dich"

Unter diesem Motto finden im Oktober und November die nächsten SBV-Wahlen statt. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist - wie der Betriebsrat - eine Interessenvertretung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und sozialen Integration behinderter und beeinträchtigter Menschen im Betrieb.

Voraussetzung für die Wahl:

Voraussetzung für die Wahl in Betrieben ist, dass dort mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorrübergehend beschäftigt sind.

Wer darf wählen:

Alle schwerbehinderten Menschen und alle ihnen gleichgestellten Menschen sind wahlberechtigt.

Wer ist wählbar?

Alle Beschäftigten im Betrieb die über 18 Jahre sind, sechs Monate dem Betrieb zugehören und keinie leitenden Angestlelten sind. Wichtig: Wählbar sind auch nicht schwerbehinderte Menschen.

Wie wird gewählt:

Das vereinfachte Wahlverfahren ist anzuwenden in Betrieben mit weniger als 50 Wahlberechtigten und sofern der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.

Das förmliche Wahlverfahren ist durchzuführen in Betrieben, in denen am Wahltag mindestens 50 Wahlberechtigtige beschäftigt sind und wenn der Betrieb bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.

Wer trägt die Kosten für die Wahl?

Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen.

Unser Tipp:
SBV-Wahl 2014 einfach und sicher vorbereiten:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014
Handlungsanleitung, Wahlkalender und CD-ROM, 133 Seiten, kartoniert, DIN A4,6. Aufl., ISBN: 978-3-7663-6263-6,
Verlag: Bund-Verlag

Weitere Informationen gibt es bei der IG Metall Esslingen:
Andreas Streitberger, Telefon 0711 931805-0, andreas.streitberger@igmetall.de
Heike Diesing, Telefon 0711 931805-13, heike.diesing@igmetall.de

Letzte Änderung: 27.05.2014