Aushangpflichtige Gesetze

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13.05.2014 Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze und Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen.

Oft ist diese Verpflichtung nicht bekannt. Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die den ArbeitnehmerInnen bekannt gemacht werden sollen.

Aushangpflichtige Gesetze müssen für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich und lesbar sein, z.B. Aushang am "Schwarzen Brett".

Aushangpflichtige Gesetze sind z.B.

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Letzte Änderung: 09.05.2014