Aushangpflichtige Gesetze
Oft ist diese Verpflichtung nicht bekannt. Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die den ArbeitnehmerInnen bekannt gemacht werden sollen.
Aushangpflichtige Gesetze müssen für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich und lesbar sein, z.B. Aushang am "Schwarzen Brett".
Aushangpflichtige Gesetze sind z.B.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Letzte Änderung: 09.05.2014