Änderung Rechtsprechung

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22.04.2014 Tarifliche Sonderzahlung bei Übergang in Rente

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15. Januar 2014 (10 AZR 297/13) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Voraussetzung für eine betriebliche Sonderzahlung bei Verrentung nach den meisten Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ist, dass noch am allgemeinen betrieblichen Auszahlungstag ein Arbeitsverhältnis bestanden haben muss.

Letzte Änderung: 08.04.2014