Änderung Rechtsprechung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15. Januar 2014 (10 AZR 297/13) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Voraussetzung für eine betriebliche Sonderzahlung bei Verrentung nach den meisten Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ist, dass noch am allgemeinen betrieblichen Auszahlungstag ein Arbeitsverhältnis bestanden haben muss.
Letzte Änderung: 08.04.2014