Landesarbeitsgericht
Auf Betriebsversammlungen zu verzichten ist grobe Pflichtverletzung.
Die Entscheidung, den Betriebsrat der Firma Kärcher aufzulösen, ist rechtmäßig.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah es als erwiesen an, dass der Betriebsrat seine Pflichten grob verletzt hat, indem er im Jahr 2012 weder Betriebs- noch Abteilungsversammlungen durchführte. Der Betriebsrat habe
zudem zielgerichtet im Gesetz verankerte Rechte einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vereitelt. Damit sei er nicht mehr tragbar und müsse aufgelöst werden.
LAG Baden-Württemberg vom 13. März 2014 - 6 TaBV 5/13
Letzte Änderung: 24.03.2014