Landesarbeitsgericht

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03.04.2014 Auf Betriebsversammlungen zu verzichten ist grobe Pflichtverletzung

Auf Betriebsversammlungen zu verzichten ist grobe Pflichtverletzung.

Die Entscheidung, den Betriebsrat der Firma Kärcher aufzulösen, ist rechtmäßig.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sah es als erwiesen an, dass der Betriebsrat seine Pflichten grob verletzt hat, indem er im Jahr 2012 weder Betriebs- noch Abteilungsversammlungen durchführte. Der Betriebsrat habe zudem zielgerichtet im Gesetz verankerte Rechte einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vereitelt. Damit sei er nicht mehr tragbar und müsse aufgelöst werden.

LAG Baden-Württemberg vom 13. März 2014 - 6 TaBV 5/13

Letzte Änderung: 24.03.2014