Beitragsbestätigung für das Finanzamt
Der Gewerkschaftsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Ihn bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben hat aber nur einen Sinn, wenn die jährliche Werbungskosten-Pauschale von 1.023 EUR überschritten wird.
Wir weisen auf zwei Möglichkeiten hin, die Beiträge dem Finanzamt nachzuweisen:
- Bank- und Kontoauszug. Dieser Nachweis wird vom Finanzamt anerkannt.
- Falls dieser Nachweis des Mitgliedsbeitrags nicht anerkannt wird und mehr als 1.023 EUR Werbungskosten geltend gemacht werden können, stellen wir seit Mitte Januar auf Wunsch eine Beitragsbescheinigung für das jeweils vergangene Jahr aus.
Die Beitragsbestätigung kann telefonisch (0711 9318050) oder per Mail esslingen@igmetall.de angefordert werden.
Letzte Änderung: 16.01.2014