BIKO-Seminar nach §§ 37.6 und 40 BetrVG

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14.05.2013 Die Ausbildung von Studierenden im Betrieb und die daraus resultierenden Aufgaben für den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Wer kann teilnehmen?
Das Seminar wendet sich an Mitglieder des Betriebsrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die in ihrem Betrieb die Interessen von Dual Studierenden vertreten.

Referenten
Max Czipf / IG Metall, Esslingen
Martin Purschke / IG Metall, Göppingen-Geisslingen

Termin
Mittwoch, 19. Juni 2013, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Ort
DGB-Haus Esslingen
Julius-Motteler-Straße 12
73728 Esslingen
www.esslingen.igm.de

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Anmeldeformular kann unten als pdf-Datei herunter geladen werden.

Seminarinhalt

  • Beispielhafter Aufbau der Studiengänge unter Berücksichtigung der Hintergründe
  • Studierende und ihr besonderes Beschäftigungsverhältnis
  • Austausch: Umgang mit Dual Studierenden und die Schwierigkeiten in dualen Studiengängen
  • Rechtsgrundlagen von Studierenden für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und den Betriebsrat
  • Grenzen der Mitbestimmung bei Studierenden
  • Beteiligung von Studierenden an der gesetzlichen Interessenvertretung

Organisatorisches

Freistellung
Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsrat und JAV) erforderlich sind. Das Seminar findet nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40 BetrVG statt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen. Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist.

Kosten
Die Kosten pro TeilnehmerIn in Höhe von EUR 110,00 zzgl. MWSt. (inkl. Verpflegung) werden dem Arbeitgeber nach der Veranstaltung von der BildungsKooperation in Rechnung gestellt.

Anmeldung bitte umgehend
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich. Es wird keine separate Einladung verschickt.

Ausfallgebühren
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d.h. 20 - 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühren berechnet. Absagen, die 3 - 1 Tag vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühren in Rechnung.

Anhang:

Einladungsflyer

Einladungsflyer

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 271.36KB

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Letzte Änderung: 13.05.2013