Minijob
Ein Minijob ist der kleinste Job auf dem Arbeitsmarkt; er macht aber die größten Schwierigkeiten.
Erst kürzlich wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro angehoben. Das klingt nach mehr Verdienst. Auch gibt es ab Januar 2013 eine neue Rentenversicherung Minijober/innen. Alles prima also? Im Gegenteil: Minijobs sind ein klarer Fall von Etikettenschwindel. Brutto für netto ist meist eine Illusion und viele Beschäftigte wissen zu wenig über ihre Rechte. Die neue Broschüre des DGB sagt, wie es läuft und was es zu beachten gilt - vor allem bei der neuen Regelung für die Rentenversicherung. Denn seine Rechte durchzusetzen erfordert oft Courage, sie zu kennen ist die Basis. Die Broschüre gibt darüber hinaus einen Ausblick, wie Mini-Jobs in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können.
Letzte Änderung: 25.04.2013