Wissenswertes zu Aufhebungsverträgen
Meist werden weitere Vereinbarungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses getroffen, z. B. über eine Abfindung, die Beurteilung im Zeugnis, offene Urlaubsansprüche.
Was Beschäftigte zu diesem Thema auf jeden Fall wissen sollten bevor sie einen Aufhebungsvertrag abschließen ist in einem Informationsblatt der IG Metall zusammengefasst, die hier herunter geladen werden kann.
Noch besser ist es vor dem Abschluss einen Beratungstermin bei der IG Metall Esslingen vereinbaren.
Letzte Änderung: 03.05.2013