Panasonic verbietet Betriebsversammlung
Nach einem Gespräch beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium am Freitag vergangener Woche und dem ersten Gespräch über einen Interessenausgleich am Montag dieser Woche, wollte der Betriebsrat die
Belegschaft auf einer Betriebsversammlung am heutigen Donnerstag informieren.
Die Geschäftsleitung untersagte diese Betriebsversammlung mit der Begründung, dass durch die für die Betriebsversammlung ein Produktionsausfall entstehen würde. Diese Begründung ist überhaupt nicht
nachvollziehbar, da Material eh nur noch für einige Tage vorhanden ist.
Das Arbeitsgericht Stuttgart ist jedoch der Argumentation der Geschäftsleitung gefolgt und hat eine einstweilige Verfügung auf Nicht-Durchführung der Betriebsversammlung erlassen. Bei den über 50
Panasonic-Beschäftigten, die bei der Verhandlung anwesend waren, stieß dies auf großes Unverständnis, konnte die Stimmung aber nicht beeinträchtigen.
Letzte Änderung: 21.11.2007