Recaro: Erneut Repressalien gegen Mitarbeiter

04.01.2006 Die Geschäftsleitung des renommierten Autositzherstellers Recaro in Kirchheim/Teck schert sich wieder einmal nicht um Recht und Gesetz:

Zum Jahresbeginn wurden alle Mitarbeiter, die den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, gegen ihren Willen bis Ende Januar in Zwangsurlaub geschickt. Dabei handelt es sich um etwa 40 Beschäftigte.

Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um eine weitere Repressalie gegenüber unliebsamen Mitarbeitern handelt. Beschäftigte, die den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sind nämlich nicht von der Maßnahme betroffen.

Die Betroffenen wurden von ihren Vorgesetzten aufgefordert, nach Hause zu gehen. Sie sollten einen Urlaubs- bzw. Gleitzeitantrag ausfüllen, was die Beschäftigten jedoch ablehnten.

Begründet wurde der Zwangsurlaub mit schwankender Auftragslage. Tatsächlich aber ist die Auftragslage insgesamt nicht schlecht und es werden sogar Leiharbeitskräfte in größerer Zahl beschäftigt.

Sowohl nach dem Betriebsverfassungsgesetz als auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Firma Mitarbeiter nicht willkürlich in Urlaub schicken. Bei der Lage des Urlaubs sind die Interessen des Mitarbeiters besonders zu berücksichtigen und wenn es betriebliche Gründe für Betriebsurlaub oder Betriebsschließungstage gibt, so muss dies mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

Wieder einmal verstößt Recaro damit gegen geltendes Recht. ´Es ist dreist, wie sich hier eine Geschäftsleitung ganz bewusst über Gesetze hinweg setzt. Das sollte sich mal ein einfacher Bürger erlauben´, so Jürgen Groß-Bounin von der IG Metall Esslingen. ´Die IG Metall hat bereits Strafanzeige wegen Nötigung und Rechtsbeugung gegen den Geschäftsführer Horst Kespohl gestellt. Die Kriminalpolizei ermittelt hier schon im Auftrag der Staatsanwaltschaft und wir werden auch den aktuellen Vorgang an die Kripo weiterleiten´, so Groß-Bounin weiter.

Für ihre Mitglieder wird die IG Metall die gegen den Willen der Betroffenen erzwungenen Urlaubstage und Gleitzeitstunden geltend machen und wenn notwendig vor dem Arbeitsgericht zurückfordern.

Hintergrund des aktuellen Streits ist die seit längerem schwelende Auseinandersetzung über die Geltung der Tarifverträge bei Recaro in Kirchheim/Teck. Seit dem 1. Januar 2006 haben nur noch die Beschäftigte, die den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, einen Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen. Die Geschäftsleitung versucht nun mit allen Mitteln, diese Mitarbeiter los zu werden. Mit dem Versuch, solche unliebsame Mitarbeiter zu kündigen, ist die Geschäftsleitung vor dem Arbeitsgericht gescheitert.

Letzte Änderung: 21.11.2007