Beschäftigtendatenschutzgesetz
Die Verabschiedung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll unmittelbar bevorstehen. Die Regierungskoalition hat sich weitgehend geeinigt und ist dabei den Arbeitgebern sehr entgegengekommen. In diesem Entwurf wird nicht nur der
schon schlechte Zustand erhalten, sondern es soll zu weiteren Verschlechterungen zulasten der Beschäftigten kommen. So sollen zum Beispiel anlasslose, dauerhafte, offene Videoüberwachung oderMassenscreenings ohne konkreten
Tatverdacht erlaubt werden.
Um dies zu verhindern zu helfen, können Sie sich an einem von Angela Merkel initiierten "Dialog über Deutschland" beteiligen. Das ist ein Angebot der Bundesregierung an die Bürger, online Vorschläge zu machen oder
sich Vorschlägen anzuschließen.
Helga Nielebock, die Leiterin der Abteilung Recht des DGB, hat das Thema Beschäftigtendatenschutz zur Abstimmung gestellt:
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/20-Wovon-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=6102
Mit einer hohen Stimmenzahl kann auch auf diesem Wege Einfluss genommen und den politisch Verantwortlichen deutlich gemacht werden, dass Beschäftigte und ihre Vertretungen dieses Gesetzesvorhaben nicht mittragen.
Mitmachen kann jede/r und sich noch bis zum 15. April einbringen und beteiligen.
Quelle: Computer und Arbeit 3/2012
Letzte Änderung: 28.03.2012