Neuregelung Kindergeld

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17.01.2012 Für wen gibt es wie viel?

Grundsätzlich gibt es Kindergeld für Kinder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ohne Einschränkung. Erst wenn die Kinder volljährig werden, gilt der Kindergeldanspruch nur noch dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um Kindergeld zu erhalten, müssen sowohl Eltern als auch Kinder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kinder in einer Berufsausbildung können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten, dazu zählen unter anderem Schule, betriebliche Ausbildung und Studium. Die bisherige Einkommensgrenze von 8004EUR entfällt komplett. Für ein Kind ohne Ausbildungsplatz kann Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn das Kind eine Berufsausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Kinder ohne Arbeitsplatz können bis Vollendung des 21. Lebensjahres einen Anspruch geltend machen, wenn sie arbeitsuchend gemeldet sind und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausüben. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für eine Übergangszeit von vier Monaten Kindergeld beansprucht werden. So kann beispielsweise die Zeit zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung überbrückt werden. Und: Auch nach Ende der Ausbildung gibt es für unter 25-Jährige weiter Kindergeld, so lange sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden - im Landkreis Esslingen ist die Familienkasse Göppingen zuständig. Bei Rückfragen wendet euch bitte an die Kollegin Ulrike Harton

Letzte Änderung: 17.01.2012