Tipps für Ferienarbeiter/innen

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02.08.2012 Viele SchülerInnen und StudentInnen nutzen die Sommerferien, um sich das Taschengeld mit Jobs aufzubessern. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Für Fitness, Urlaub, Feiern und um das Taschengeld aufzubessern: Viele SchülerInnen und StudentInnen nutzen die Ferien, um sich ein paar Extrawünsche zu erfüllen. Doch auch hier gibt es Regeln. Worauf sollte man als Ferienarbeiter/in achten, welche Gefahren lauern und wie sieht es beispielsweise mit dem Versicherungsschutz während des Jobs im Sommer aus?

Wer als IG Metall-Mitglied in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, hat Anspruch auf den Tariflohn. In der Metall- und Elektroindustrie sind das mindestens 2.006,50 EUR brutto im Monat.

Urlaub während dem Ferienjob?
Ja, das geht! Als IG Metall-Mitglied hat man auch hier Vorteile!
Konkret: Bei einem Monat Beschäftigung drei statt zwei Urlaubstagen, bei zwei Monaten Beschäftigung fünf statt drei Urlaubstagen und bei drei Monaten Beschäftigung acht statt fünf Urlaubstagen.

Unfallversicherung
SchülerInnen sind bei Ferienjobs über den Betrieb gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen genau wie alle anderen ArbeitnehmerInnen per Gesetz unfallversichert. Die Beiträge muss der Arbeitgeber zahlen.

Arbeits- und Ruhezeiten
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen im Jahr höchstens vier Wochen während der Ferien arbeiten. Insgesamt darf nur an 20-Ferienjob-Tagen gearbeitet werden (es gilt die 5-Tage-Woche). Die tägliche Arbeitszeit darf für Jugendliche unter 18 Jahren nur acht Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche betragen. Zur Nachtzeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr darf keine Beschäftigung erfolgen. Für bestimmte Branchen wie Gaststätten, Landwirtschaft oder Bäckereien gelten Ausnahmen. Ferienjobs sind an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen verboten. Für Jobbende in zum Beispiel Gaststätten oder Krankenhäusern ist die Ferienarbeit an solchen Tagen zulässig, wenn mindestens zwei Wochenenden im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

Weitere Informationen zum Thema Rentenversicherung, Krankenversicherung und Minijob findet ihr im Anhang "Tipps für Ferienarbeiter/innen"

Jede/r Ferienarbeiter/in sollte sich auf jeden Fall nochmals individuell informieren und beraten lassen. AnsprechpartnerInnen sind die Betriebsräte der IG Metall, die jeweils eigene Krankenkasse und das jeweils zuständige Finanzamt.

Anhang:

Tipps für FerienarbeiterInnen 2012

Tipps für FerienarbeiterInnen 2012

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Letzte Änderung: 02.08.2012