Zwangsgeld gegen Dietz-Motoren

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22.09.2010 Günther Albrecht, gekündigter Betriebsrat bei Dietz-Motoren, hat einen weiteren Etappensieg in der Auseinandersetzung um seine Kündigung errungen.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat gegen die Firma Dietz-Motoren in Dettingen/Teck ein Zwangsgeld in Höhe von zehntausend Euro verhängt, ersatzweise zwanzig Tage Zwangshaft für den Geschäftsführer. Damit soll die Firma gezwungen werden, dass der wegen eines Fernsehberichts gekündigte Betriebsrat Günther Albrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss der Kündigungsschutzklage weiterbeschäftigt wird.

Das Arbeitsgericht hatte in der ersten Instanz die Kündigung Günther Albrechts für unwirksam erklärt und das Unternehmen verpflichtet, ihn bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter zu beschäftigen. Die Geschäftsleitung verweigert dies aber bis heute und lässt Günther Albrecht nur zu den Sitzungen des Betriebsrats in die Firma. "Das ist nicht nur die Missachtung eines Gerichtsurteils, sondern auch der Versuch, Günther Albrecht finanziell klein zu kriegen, da er auch kein Gehalt bekommt", kritisiert Sieghard Bender von der IG Metall Esslingen das Verhalten der Dietz-Geschäftsleitung.

Diese hat gegen den Zwangsgeldbeschluss Beschwerde eingelegt. Die IG Metall erwartet, dass diese abgewiesen wird. Sollte Dietz-Motoren sich dann immer noch weigern das Zwangsgeld zu bezahlen, dann würde eine weitere Strafzahlung mit einer höheren Summe verhängt.

Letzte Änderung: 22.09.2010