Tipps für den Arbeitsplatz
Die Vorschriften sind zwar strenger als in der früheren Arbeitsstätten-Richtlinie. Trotzdem bleibt auch weiterhin Spielraum für die Betriebe. Ganz wichtig aber ist, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Maßnahmen hat.
Das IG Metall-Extra "Tipps für den Arbeitsplatz" mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema findet sich im Anhang.Letzte Änderung: 26.07.2010