Günther Albrecht gewinnt Klage

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18.06.2010 Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigung Günther Albrechts für nichtig erklärt. Ein Sieg für Günther und für die Meinungsfreiheit - auch für Betriebsräte.

Der fristlos gekündigte Betriebsrat der Fa. Dietz-Motoren in Dettingen/Teck, Günther Albrecht, muss weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden und damit seiner Kündigungsschutzklage stattgegeben. Damit kann Günther Albrecht nun auch sein Amt als wiedergewählter Betriebsrat ausüben. Die Gegenklage der Firma Dietz-Motoren auf Zahlung von Schadensersatz wurde abgewiesen.

Bei der Verhandlung vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart spielte natürlich auch die Frage eine Rolle, ob die Äußerung von Günther Albrecht in einer Reportage von Spiegel-TV noch unter die Meinungsfreiheit fällt oder nicht. Der Rechtsanwalt von Dietz-Motoren verneinte dies kategorisch: "Wenn jemand sagt, der Geschäftsführer, Herr Strauß, ist ein Idiot, das wäre Meinungsfreiheit".

Da die Kammer die Gefahr sah, daß der Streit um die fristlose Kündigung nicht in der 1. Instanz beendet wird und dies durch die weitere Berichterstattung in den Medien nicht zum Vorteil für Dietz-Motoren wäre, machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag: Das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt, Günther Albrecht akzeptiert eine Abmahnung und erklärt sein Bedauern für seine Äußerung. Günther Albrecht zur Beendigung des Auseinandersetzung schweren Herzens bereit gewesen, diesen Vergleich zu akzeptieren.
Die Arbeitgeberseite lehnte ihn kategorisch ab. Unter anderem mit der Begründung: Herr Albrecht hat keinen Rückhalt mehr in der Belegschaft.
Dies führte zu großem Gelächter im vollbesetzten Gerichtssaal. Günther ist gerade erst im März 2010 als Betriebsrat wiedergewählt worden.

Die IG Metall Esslingen hat Günther Albrecht vor Gericht vertreten lassen und ist zufrieden mit diesem Erfolg. Mit diesem Urteil ist Rechtssicherheit für alle Betriebsräte geschaffen worden, die heute Nachfragen von Journalisten zu aktuellen wirtschaftlichen Lage bekommen.

Letzte Änderung: 18.06.2010