Meinungsfreiheit gilt auch in Betrieben

22.03.2010 Meinungsfreiheit gehört untrennbar zur Demokratie. Sie darf deshalb nicht an den Werkstoren aufhören.

Dies war das Fazit einer sehr gut besuchten Veranstaltung der IG Metall Esslingen und der Deutschen JournalistInnenunion (dju) in ver.di mit dem Arbeitsrechtsexperten Prof. Wolfgang Däubler.

Selbstverständlich gilt die Meinungsfreiheit auch für Betriebsräte. Sie hat ihre Grenzen aber in persönlichen Beleidigungen, der Weitergabe personenbezogener Daten und bei Betriebsgeheimnissen. Diese müssen aber auch tatsächlich Geheimnisse sein und vom Arbeitgeber auch ausdrücklich als solche benannt werden.

Aktueller Anlass für die Veranstaltung war die fristlose Kündigung von Günther Albrecht, Betriebsratsvorsitzender der Fa. Dietz-Motoren in Dettingen/ Teck, der sich in einem Fernsehbeitrag zur wirtschaftlichen Situation der Firma geäußert hatte. Die Geschäftsleitung warf ihm daraufhin Geschäftsschädigung vor. Am 17. Juni wird das Arbeitsgericht über die Kündigung entscheiden.

Letzte Änderung: 01.04.2010