Keine Einigung im Gütetermin

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14.01.2010 Rund 100 Kolleginnen und Kollegen unterstützten den fristlos gekündigten Betriebsrat der Fa. Dietz-Motoren in Dettingen/Teck, Günther Albrecht, bei seiner Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht.

Es war für die gut 100 Betriebsräte und Vertrauensleute aus der Verwaltungsstelle Esslingen nicht überraschend, dass beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart zur fristlosen Kündigung von Günther Albrecht keine gütliche Einigung zustande kam.

Überraschend für viele Anwesende waren aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dieter Wohlfahrth, der im Auftrag der IG Metall Günther Albrecht vor dem Arbeitsgericht vertritt. Er führte formale Mängel bei der Zustimmung des Betriebsrates an. Der Betriebsrat von Dietz-Motoren hat im Beisein von Günther über die fristlose Kündigung beraten und letztlich mehrheitlich zugestimmt. Außerdem war eine externe Person bei der Abstimmung anwesend. Damit sind die formalen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Beschluss nicht erfüllt.

Arbeitsrichterin Weber war überrascht und muss nun prüfen, ob diese formalen Mängel dem Arbeitgeber angelastet werden können, und ob damit die Kündigung unwirksam ist.

Günther Albrecht war erfreut über die große Solidarität. Dass so viele Kolleginnen und Kollegen bei der Verhandlung dabei waren, bestärkt ihn, weiter gegen seine Kündigung zu klagen. Er will bei der BR-Wahl 2010 kandidieren. Dies hat RA Wohlfahrth der Arbeitsrichterin mitgeteilt.

Der Arbeitgeber war lediglich bereit über Modalitäten der Beendigung - also Abfindung etc. - zu reden. Somit gibt es keine gütliche Einigung. Jetzt wird es mit dem Kammertermin weitergehen.

Wir danken allen, die Günther bis jetzt unterstützt haben. Unsere Unterstützung braucht Günther auch weiterhin. Denn inhaltlich sind alle angegriffen, die von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen oder machen wollen.

Letzte Änderung: 14.01.2010