Recaro verliert vor dem LAG

27.01.2009 Der Autositzhersteller Recaro in Kirchheim/Teck hat einen ersten Prozess vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg um die Geltung von Tarifverträgen nach einem Verbandsaustritt verloren.

IG Metall-Mitglieder haben nach dem LAG-Urteil einen Anspruch auf tarifliche Leistungen, auch wenn die Firma nicht mehr tarifgebunden ist, so weit sich Tarifverträge in der Fläche in der Nachbindung befinden, d. h. seit dem Austritt des Unternehmens aus dem Arbeitgeberverband in der Fläche unverändert weiter gelten.

Recaro war zum 31.12.2005 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Ein Großteil der Beschäftigten hat damals neue Arbeitsverträge unterschrieben, in denen auf alle Tarifrechte verzichtet wurde. Unter anderem mussten 5 Stunden pro Woche unbezahlt gearbeitet werden.

Nachdem Recaro angekündigt hat, dass 150 Arbeitsplätze abgebaut werden sollen, wollen immer mehr Beschäftigte den vereinbarten Verzicht wieder rückgängig machen. Sie haben die Firma aufgefordert, die tarifliche 35-Stundenwoche zu gewähren und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Stuttgart auch Recht bekommen.

Nachdem die Geschäftsleitung dagegen in Berufung gegangen war, hat jetzt auch das Landesarbeitsgericht entschieden, dass für IG Metall-Mitglieder bei Recaro weiterhin die 35-Stundenwoche gilt, auch wenn sie den neuen Arbeitsvertrags unterschrieben haben. Recaro muss allen IGM-Mitgliedern, die dies einfordern, zukünftig die 35-Stundenwoche gewähren und rückwirkend die 5 unbezahlten Stunden pro Woche vergüten, so weit die IGM-Mitgliedschaft bestand.

Noch nicht definitiv entschieden ist die Frage, ob der rückwirkende Anspruch auf die tarifliche Ausschlussfrist von sechs Monaten begrenzt ist, oder bis zum Datum des Verbandsaustritts Ende 2005 zurückreicht, wie es das LAG jetzt entschieden hat. Recaro müsste dann bis zu 700 Stunden pro Person, die klagt, rückgewähren.
Die Geschäftsleitung versucht dies vor dem Bundesarbeitsgericht klären zu lassen.

Letzte Änderung: 27.01.2009