Für Lernmitteln zahlen? Mit uns nicht!
Nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg sind Lernmittel, welche für den Unterricht benötigt werden, durch den Schulträger kostenfrei zur Verfügung zu stellen!
Die Urteile des Verwaltungsgerichtshof in Sachen Lernmittelfreiheit sind eindeutig. Die Landesregierung ist nach der Landesverfassung dazu verpflichtet, die Lernmittelfreiheit stufenweise zu verwirklichen. Deshalb darf eine einmal erreichte Stufe nicht mehr zurückgenommen werden. Auch nicht für "Gegenstände geringen Werts", so der VGH.
Dies zu wissen ist auch für die neuen Azubis wichtig, die im September mit ihrer Ausbildung beginnen. Denn auch für alle Berufsschulen gilt die Lernmittelfreiheit. Und es lohnt sich auch in der Ausbildung nicht z.B. Bücher selbst zu kaufen. Durch die Inanspruchnahme der Lernmittelfreiheit können Azubis eine Menge Geld sparen.
Die IG Metall stellt den Berufsanfängern Informationsbroschüren und Infos im Internet zur Verfügung.
Letzte Änderung: 15.10.2008