24 Stunden Abteilungsversammlung

15.04.2008 Der Betriebsrat der Firma Hydraulik-Ring hat alle drei Schichten der Montage jeweils 8 Stunden lang über ERA informiert.

Mit einer rollierenden Abteilungsversammlung über alle drei Schichten hat der Betriebsrat der Hydraulik-Ring GmbH in Nürtingen die Beschäftigten der Montage über den Stand und die Konflikte bei der ERA-Einführung informiert. Beginnend mit der Nachtschicht um 22 Uhr am Mittwoch vergangene Woche, abgelöst durch die Frühschicht am Donnerstagmorgen und nahtlos fortgesetzt von der Spätschicht bis um 22 Uhr am Donnerstag zog sich die Abteilungsversammlung über 24 Stunden am Stück hinweg.

Die Beteiligung der Montagebeschäftigte lag bei fast 100 Prozent und die Aufmerksamkeit war hoch, trotz der ungewohnten Tätigkeit -sitzen, zuhören, diskutieren, und das über mehrere Stunden. Besonders anstrengend dürfte es für die Nachtschicht gewesen sein. Positiv registriert wurde, dass sich der Technische Geschäftsführer die Zeit nahm, mehr als die Hälfte der Nachtschichtversammlung selbst dabei zu sein.

Hintergrund der nicht alltäglichen Informationsveranstaltung ist der Konflikt um die ERA-Aufgabenbeschreibung. Die Personalleitung hat mit Unterstützung von Südwestmetall für rund 60 MontagearbeiterInnen eine einzige Arbeitsaufgabe beschrieben, die es in der betrieblichen Realität gar nicht gibt, und hat diese in die Entgeltgruppe 1 (EG 1) eingestuft. In der Beschreibung fehlen u.a. das Rüsten sowie das Beheben von Störungen, das die Beschäftigten tagtäglich machen.

Der Betriebsrat sieht die heute verrichteten Arbeitsaufgaben in der Montage alle über der EG 1 und hält auch eine Differenzierung in der Entgeltgruppe für sinnvoll.
Auch nach Beurteilung der IG Metall sind die Arbeitsplätze alle über der EG 1. "Es ist eine Dreistigkeit ohnegleichen, wie die Personalabteilung und die ERA-Ingenieurin von Südwestmetall hier versuchen die Entgeltgruppe zu drücken und so die Arbeit der Beschäftigten gering schätzen", so der zuständige Gewerkschaftssekretär, Jürgen Groß-Bounin. "Solche Leute sollen sich selbst mal an die Anlagen stellen. Dann werden sie sehen, was sie nach einmaliger Unterweisung und kurzer Übung alles nicht auf die Reihe bekommen."

Die Arbeitgeberseite besteht bislang auf ihrem Beispiel und bestreitet der Arbeitnehmerseite das Recht, bei der Aufgabenbeschreibung mitzubestimmen. Würden die Beschäftigten nur die Tätigkeiten machen, die das Arbeitgeberbeispiel beinhaltet, dann würde die Montage sofort zusammenbrechen.

Letzte Änderung: 15.04.2008