Weihnachten und Jahreswechsel
Das ganze Team der IG Metall Esslingen wünscht eine wundervoll duftende Adventszeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Notfällen sind wir vom 02.01.2024 bis 05.01.2024 unter der Mobilnummern 0160 / 533 1141 vom Kollegen Max Czipf von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.
Die Rechtsberatung ist ab Dienstag, den 09.01.2024 wieder besetzt.
Für dringende Fälle innerhalb des Rechtsschutzes u.a. fristgebundene Angelegenheiten, bitten wir euch bei der zuständigen Behörde vor Ort selbst Widerspruch einzureichen beziehungsweise bei den Rechtsantragsstellen der Sozial- und Arbeitsgerichte Klage zu erheben.
Sozialrecht
Sollte Ihnen ein Fristablauf (Widerspruch, Klage) drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, usw. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch einlegen.
Klage kann direkt bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden z. Bsp.
Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 89230-0, Fax 0711 / 89230-199
Arbeitsrecht
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben (Frist zur Einreichung der Klage - 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen, können Sie Ihre Klage z. Bsp. beim Arbeitsgericht Stuttgart einreichen.
Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart
Telefon 0711/21852-0, Fax 0711/21852-100
Sollten die genannten Gerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Gerichte werden die Verfahren an die zuständigen Gerichte weiterleiten.
Wir hoffen, dass euch dies in dringenden Fällen weiterhilft.
Die Geschäftsstelle steht euch ab Montag, den 08.01.2024 wieder zur Verfügung.
Eure Geschäftsstelle Esslingen
Letzte Änderung: 20.12.2023