Pressemitteilung

IG Metall: Pressemitteilung

22.02.2023 Wir begrüßen die geplante Erhöhung für Betriebe der Ausgleichsabgabe, die keine Schwerbehinderten Menschen beschäftigen

Hintergrund ist die vehemente Ablehnung des geplanten Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigung schwerbehinderten Menschen durch den Metall-Arbeitgeberverband (SWM). Im beabsichtigen Gesetz geht es unter anderem darum, eklatante Verstöße von Arbeitgebern, die gegen ihre gesetzlichen Verpflichtung 5% schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, mit höherer Strafabgabe zu belegen.
Laut Agentur für Arbeit haben bundesweit rund 132.200 Arbeitgeber die Pflichtquote von 5 Prozent nicht erfüllt und mehr als 43.700 davon beschäftigten überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, letztere stärker zur Kasse zu bitten.
Die IG Metall Esslingen weist zudem darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5% bei den privaten Arbeitgebern im Arbeitsamtsbezirk Göppingen mit 3,2% deutlich unterschritten ist.
Kein Verständnis zeigt sie insbesondere gegenüber Arbeitgebern, die sich der Integration und Inklusion von schwerhinderten Menschen völlig verweigern.
Aussagen von Südwestmetall, dass es zu wenige geeignete schwerbehinderte Menschen gäbe, hält der IGMetall-Schwerbehinderten-Arbeitskreis entgegen, dass bei
rd. 3,2 Mio. schwerbehinderten Menschen im arbeitsfähigen Alter in Deutschland nur rd. 1,1 Mio. in Beschäftigung sind. Selbst wenn von den verbleibenden
2,1 Mio. nur jede/r Fünfte dem Arbeitsmarkt real zu Verfügung stehen könnte, bestünde ein Potential von über 400 Tsd. schwerbehinderten Menschen. Damit wäre die Lücke zur nicht erfüllten Pflichtquote bei gutem Willen und entsprechender Förderung von Menschen mit Behinderung durch die Arbeitgeber mehr als abdeckbar.
Aus zutiefst humanitären Gründen und auch angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels fordern die Schwerbehinderten-Vertretungen im Bereich der
IG Metall Esslingen einen höheren Anteil an Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen in den Betrieben. Dass dabei Arbeitgeber, die eine Null-Quote vorweisen, nun finanziell für ihr Verhalten stärker bestraft werden sollen, wird ausdrücklich begrüßt.
Dieses Nichtstun sei zudem auch gegenüber den Unternehmen, die sich schon bisher fair und bemüht zeigen, ein unsolidarischer Akt.
Im Übrigen habe Schwerbehinderung und Leistungsfähigkeit nur bedingt etwas miteinander zu tun. Bei entsprechender Gestaltung des Arbeitsplatzes und mit organisatorischen Maßnahmen könne hier in den Betrieben vieles bewegt werden. Dafür gäbe es finanzielle staatliche Unterstützungs-Möglichkeiten, die es
aber weiter auszubauen gelte. Arbeitgeber können für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen Fördermittel des Integrationsamtes, der Arbeitsagentur und der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten.
Die IG Metall - Schwerbehinderten-Vertretungen betonen aus ihrer Praxis-Erfahrung heraus, dass es stets auch um konkrete Einzelschicksale geht und ein entsprechender Ausbildungs- und/oder Arbeitsplatz schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen glücklich macht.
Die Arbeitgeber seien zudem in gesellschaftspolitischer Verantwortung. Es gelte auch dort Barrieren in den Köpfen abzubauen. Eine, wie von Südwestmetall gar geforderte Lockerung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, ist aus Sicht der IG
Metall Esslingen hingegen völlig deplatziert und kontraproduktiv.

Letzte Änderung: 22.02.2023