Jahreswechsel
In Notfällen sind wir vom 3. bis 5. Januar 2023 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0171 6235091 erreichbar.
UNSERE RECHTSBERATUNG EMPFIEHLT
Für dringende Fälle innerhalb des Rechtsschutzes u.a. fristgebundene Angelegenheiten, bitten wir euch bei der zuständigen Behörde vor Ort selbst Widerspruch einzureichen beziehungsweise bei den Rechtsantragsstellen der Sozial- und Arbeitsgerichte Klage zu erheben.
Sozialrecht
Sollte ein Fristablauf (Widerspruch, Klage) drohen, hast du folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit usw. kannst du bei der Behörde direkt vor Ort
Widerspruch einlegen.
Klage kann direkt bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden - zum Beispiel
Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 / 89230-0, Fax 0711 / 89230-199
Arbeitsrecht
Solltest du eine Kündigung erhalten haben (Frist zur Einreichung der Klage: Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder innerhalb einer bestimmten Frist deinen Arbeitgeber auf Zahlung verklagen wollen, kannst du deine Klage zum
Beispiel beim Arbeitsgericht Stuttgart einreichen.
Arbeitsgericht Stuttgart
Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart
Telefon 0711/21852-0, Fax 0711/21852-100
Sollten die genannten Gerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Gerichte werden die Verfahren an die zuständigen Gerichte
weiterleiten.
Wir wünschen allen geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes, friedliches 2023.
Letzte Änderung: 21.12.2022