Betriebsrat ...

IG Metall

09.09.2021 ... hast du keinen, wähl dir einen!

Überstunden? Wie der Arbeitgeber will!
Gesundheitsschutz? Fehlanzeige!
Gerechtigkeit und Transparenz? Nicht vorhanden!

Wichtig ist:
Demokratie endet nicht am Werkstor! Dass das in Deutschland so ist, regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Dieses regelt die Beteiligungsrechte der Beschäftigten im Betrieb und gibt dem Betriebsrat verbindliche (einklagbare) Informations-, Mitwirkungs-, und Mitbestimmungsrechte.

Wichtig ist aber auch:
Ein Betriebsrat "fällt" nicht vom Himmel. Wenn es im Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können aktive IG Metall-Mitglieder eine Wahl eigenständig (mit Unterstützung der IG Metall) einleiten.

Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre (immer im Jahr der Fußball-WM ;-) statt. Im Zuständigkeitsbereich der IG Metall Gaggenau laufen hierzu bereits die Vorbereitungen, sodass ab März 2022 die Wahlen durchgeführt werden können.
Sollte in Betrieben noch kein Betriebsrat bestehen, kann der Betriebsrat jederzeit außerhalb dieses Vier-Jahreszeitraums gewählt werden.

Betriebsräte schützen!

  • Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Gestaltung und Verteilung der Arbeitszeit - etwa bei Anfang und Ende, Pausen, Überstunden und Schichtplänen.
  • Der Betriebsrat darf zwar nicht über Entgelte verhandeln (das darf nur die Gewerkschaft), bestimmt jedoch mit bei der Eingruppierung und beim Leistungsentgelt - etwa bei Akkord und Prämie.
  • Auch bei der Aus- und Weiterbildung redet der Betriebsrat mit und kann Maßnahmen dazu einleiten.
  • Der Betriebsrat bestimmt zudem bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Einführung neuer Technik (z.B. Videoüberwachung) mit. Damit haben Betriebsräte bei der Gestaltung der digitalen Transformation eine Schlüsselrolle.
  • Gerade in Zeiten von Corona: Der Betriebsrat überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und kann dazu Maßnahmen verlangen.
  • Der Betriebsrat schützt vor Entlassungen. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist ungültig. Will der Arbeitgeber größere Teile der Beschäftigten entlassen und oder einen Betrieb schließen, muss er mit dem Betriebsrat darüber verhandeln. Oft gelingt es Betriebsräten dabei, Entlassungen zu verhindern und/oder Abfindungen zu vereinbaren (was ohne Betriebsrat nicht verpflichtend ist).

Mit Betriebsrat läuft es für alle besser

Ohne Betriebsrat haben Beschäftigte kaum Informationen, kaum Mitsprache und schlechtere Arbeitsbedingungen.

Mit Betriebsrat sind die Löhne und Gehälter gerechter, Arbeitszeiten geregelter und die Arbeit sicherer und gesünder. Und es gibt mehr Aus- und Weiterbildung. Das zeigen Forschungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung. Und auch die Unternehmen profitieren von Betriebsräten. Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver und innovativer, weil die Beschäftigten ihr Wissen und ihre Ideen besser einbringen und motivierter sind.

Damit Betriebsräte auch wirksam die Interessen der Beschäftigten vertreten können, sind sie laut Betriebsverfassungsgesetz vor Kündigung geschützt.

Die IG Metall Esslingen unterstützt!

In den letzten Jahren ist es vielen Mitgliedern im Zuständigkeitsbereich der IG Metall Esslingen gelungen, erstmalig einen Betriebsrat zu wählen und so auch spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen. Bei Fragen zu einer Betriebsratsgründung, können sich Beschäftigte an die IG Metall in Esslingen unter 0711 9318050 oder unter esslingen@igmetall.de wenden.

Letzte Änderung: 19.08.2021