Geschickt Urlaub planen

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14.11.2018 Wer seinen Urlaub für 2019 plant, kann ihn durch Brückentage deutlich verlängern. Wir erklären, wie man die Feiertage besonders schlau nutzt.

Wer möglichst viel aus seinen Urlaubstagen herausholen will, kombiniert sie am besten mit Brückentagen. Im Kalenderjahr 2019 liegen einige Feiertage günstig an einem Dienstag oder Donnerstag, sodass sich Arbeitnehmer mit jeweils einem Urlaubstag lange Wochenenden machen können.

Bundesweite Brückentage

Januar

  • Neujahr fällt als erster Feiertag des Jahres auf einen Dienstag. Ein entspannter Rutsch ins neue Jahr wird es, wenn man sich den 31.12. im alten Jahr freinimmt und so mit einem langen Wochenende das Jahr 2019 beginnt.

April

  • Die Osterfeiertage, Karfreitag am 19. und Ostermontag am 22. April, bieten sich als Brückentage an - hier kann man aus vier Urlaubstagen zehn arbeitsfreie Tage machen, wenn man sich davor oder danach freinimmt.

Mai

  • Der Tag der Arbeit am ersten Mai fällt auf einen Mittwoch, den man mit zwei Urlaubstagen an das vorherige oder das folgende Wochenende anbinden kann und so fünf freie Tage erhält. Wer Urlaub in der Woche nach Ostern nimmt, kann mit zwei weiteren Tagen den Tag der Arbeit anbinden und kommt so sogar auf 13 freie Tage, wovon nur 6 Urlaubstage sind.
  • Christi Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, 30. Mai 2019. Brückentag für ein langes Wochenende ist Freitag, der 31. Mai 2019.

Juni

  • Pfingstmontag ist am 9. Juni. Wer den Rest der Woche Urlaub nimmt, kommt so mit 4 Urlaubstagen auf 9 freie Tage.

Oktober

  • Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt auf Donnerstag, der Freitag bietet sich als Brückentag an, um so 4 freie Tage zu haben. Wer die Woche um den Feiertag freinimmt und 4 Urlaubstage investiert, bekommt 9 freie Tage raus.

Dezember

  • Die Weihnachtsfeiertage, 25. und 26. Dezember, fallen auf einen Mittwoch und Donnerstag. Freitag, den 27. Dezember, kann man als Brückentag nutzen.

Regionale Brückentage

Juni

  • Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können sich dank des Fronleichnams im Juni ein verlängertes Wochenende gönnen. Nach dem Feiertag am Donnerstag, 20. Juni, den folgenden Freitag freinehmen und schon hat man aus einem Urlaubstag 4 freie Tage gemacht.

August

  • Saarländer und Bewohner der katholischen Gebiete Bayerns können sich nach Mariä Himmelfahrt, das auf Donnerstag, den 15. August fällt, Freitag, den 16. August, als Brückentag nehmen.

Oktober

  • In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Reformationstag am Donnerstag, den 31. Oktober, ein Feiertag - da bietet sich Freitag, der 1. November, als Brückentag an.

November

  • Der November beginnt für alle in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit Allerheiligen am Freitag, den 1. November, mit einem Feiertag, der direkt vor einem Wochenende liegt.
  • In Sachsen wird am Mittwoch, den 20. November, der Buß- und Bettag begangen. Wer sich in dieser Woche 4 Urlaubstage nimmt, bekommt 9 arbeitsfreie Tage.

Urlaub abstimmen

Wann und ob der Urlaub gewährt wird, hängt von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen der Kolleginnen und Kollegen ab. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte anderer Vorrang haben, etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. Sie sind an die gesetzlichen Ferien gebunden, andere wollen gern im Sommer Urlaub machen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich gegenseitig vertreten, sollten sich absprechen. Denn die Erfahrung zeigt, dass häufig schon bei der Planung gestritten wird - gerade wenn die Feiertage günstig liegen. Das Ergebnis: Der Fall wird zur Chefsache. Dabei spielt es keine Rolle, wer im Team den Urlaub zuerst beantragt hat. Wichtig sind individuelle Gründe.

Bei einer Überschneidung wird der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die gleichzeitige Urlaubsgewährung betrieblich möglich ist. Dabei hat er die sozialen Gesichtspunkte der Beschäftigten zu berücksichtigen, etwa wenn die Urlaubsanträge der Kollegen in die Schulferien fallen. Dann beißen in der Regel kinderlose Arbeitnehmer in den sauren Apfel und müssen ihren Urlaub anders planen. Lassen sich die Urlaubswünsche mehrerer Kollegen mit schulpflichtigen Kindern betrieblich nicht realisieren, können sonstige soziale Kriterien ausschlaggebend sein, etwa der Urlaub der Partnerin oder des Partners.

Listen und Anträge

In vielen Betrieben gibt es Listen oder Urlaubsanträge. Reichen die Beschäftigten einen abgestimmten Urlaubsplan beim Chef ein, wird er diesen in der Regel genehmigen. In einigen IG Metall-Tarifverträgen ist der Plan für Arbeitgeber sogar bindend.

Genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einfach widerrufen werden. Dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen. Das gilt erst recht, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Abgemacht ist abgemacht. Deshalb haben auch Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, beantragten Urlaub kurzfristig zu verschieben.

Eine nachträgliche Änderung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Das gilt auch bei Erkrankung. Wer sich ohne Zustimmung selbst beurlaubt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Will ein Beschäftigter trotz Ablehnung des Arbeitgebers in Urlaub gehen, muss er eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken.

Betriebsferien

Will der Arbeitgeber den Betrieb, Werkteile oder bestimmte Abteilungen schließen, geht das nur mit Betriebsrat. Stimmt er der Werkschließung zu, muss die ganze Belegschaft während der "Auszeit" Urlaub nehmen. Betriebsferien können beliebig lang sein, dürfen aber nicht den gesamten Urlaubsanspruch umfassen.


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Letzte Änderung: 14.11.2018