Kahlschlag in Oberboihingen

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20.09.2018 BorgWarner baut über 400 Arbeitsplätze ab

Nach monatelangen Verhandlungen des Betriebsrats und der IG Metall mit der Geschäftsleitung des US-amerikanischen Automobilzulieferers BorgWarner (früher G. Wahler GmbH) steht jetzt fest, dass in Oberboihingen bis Ende 2019 über 400 Arbeitsplätze abgebaut werden sollen. Davon ein Großteil in Angestellten- und indirekten Bereichen.

Heute sind in Oberboihingen mehr als 700 Menschen beschäftigt, darunter ca. 230 Leiharbeitnehmer/-innen und Befristete. 2020 sollen dann nur noch 280 Personen dort arbeiten.

Für den drastischen Personalabbau gibt es mehrere Gründe: So wird die Fertigung von Leitungen für die Abgasrückführung ganz eingestellt, die Ventilfertigung wird zu einem großen Teil nach Portugal verlagert und die verbleibende Thermostatfertigung soll durch Lean-Maßnahmen drastisch verschlankt werden. Überlagert wurden die Verhandlungen noch dadurch, dass sich BorgWarner weltweit von seinem Geschäftsbereich Thermostate trennen will und deshalb auch für den noch in Oberboihingen verbleibenden Restbetrieb einen Käufer sucht.

Seit der Übernahme der G. Wahler GmbH durch BorgWarner im Jahre 2014 hat der Standort Oberboihingen ständig Verluste geschrieben. Mit ein Grund dafür ist, dass der Standort nach der Verlagerung des Werkes Esslingen nach Oberboihingen im Jahr 2016 aus allen Nähten platzt, was einen enormen Logistikaufwand mit sich bringt und einen vernünftigen Fertigungsfluss stark erschwert.

Für die vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Beschäftigten wurde ein Sozialplan vereinbart. Neben Abfindungen mit bis zu 1,2 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr wird es eine Transfergesellschaft geben, deren Laufzeit je nach Alter und Qualifikation der Gekündigten bis zu zwölf Monaten beträgt. Für ältere Mitarbeiter/-innen gibt es einen speziellen Alterssozialplan, der es ermöglicht, drei Jahre zu überbrücken und danach in Rente zu gehen. Klar ist aber, dass der beste Sozialplan für die meisten Beschäftigten keinen Arbeitsplatz ersetzen kann. Mitarbeiter/-innen, die nicht von Kündigungen betroffen sein werden, haben die Sicherheit, dass die jetzt getroffenen Vereinbarungen auch bei einem neuen Eigentümer gelten. Welche Pläne ein Käufer mittel- und längerfristig hat, kann aber heute noch niemand voraussehen.

Letzte Änderung: 19.09.2018